Allgemeine Geschäftsbedingungen
An dieses Angebot sehen wir uns 7 Tage gebunden.
Allgemeine MIET- und GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma evants GmbH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Firma evants GmbH abgeschlossenen Vertrages. Mit der Auftragserteilung werden diese stillschweigend akzeptiert. Änderungen bedürfen zu deren Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung und Unterzeichnung.
Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Produkte und Dienstleistungen — kostenpflichtig oder gratis —, welche die Firma evants GmbH erbringt. Verkauf, Vermietung und Lieferung erfolgen nur nach den AGB der Firma evants GmbH. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma evants GmbH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Eigentumsvorbehalt, Haftung, Sorgfaltspflicht
- Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma evants GmbH.
- Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Besteller erteilt.
- Der Mieter übernimmt ab Abnahme der Mietgegenstände die volle Verantwortung, die mit dem Betrieb der Mietgegenstände in Zusammenhang steht, und Haftung für allenfalls daraus entstehende Schäden. Der Mieter verpflichtet sich zu regelmäßigen Kontrollen und Überprüfungen der Standfestigkeit, Brandschutzbestimmungen, Funktion und Sicherheit der technischen Anlage und Geräte und ähnliches. Ein Feuerlöscher in ausreichender Größe ist vom Mieter während der gesamten Mietdauer bereit zu stellen. Ebenso ist vor Inbetriebnahme auf Kosten und Veranlassung des Mieters von einem dazu befugten Statiker abzunehmen. Diesbezüglich wird der Abschluss einer Risiko-Haftpflichtversicherung empfohlen.
- Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis Wiedereingang in unser Lager und haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die in dieser Zeit eintreten ungeachtet ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (wie zum Beispiel Beschädigung der Geräte durch Witterung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Feuer, mutwillige Zerstörung oder Zufall, durch Drittpersonen, Naturgewalten, Veruntreuung oder sonstiges).
- Damit vorher genannte Vorfälle nicht eintreten, ist der Vertragspartner verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, sowie für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien.
- Weiteres verpflichtet sich der Mieter, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die gemieteten Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal verwendet, aufgestellt und abgebaut werden und müssen auch fachgerecht und bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
- Das Veranstaltungszelt / Bühne, Ton- oder Lichttechnik etc. werden vom Vermieter, wenn erwünscht (lt. Angebot), vor Ort aufgebaut und gelten als abgenommen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme der Mietgegenstände eine Nachbesserung reklamiert.
- Die Übernahme der Montage durch uns setzt voraus, dass die Baustelle in aufgeräumtem Zustand (z.B. schneefrei), unmittelbar durch schwere LKW und Kranfahrzeuge sicher befahrbar zu erreichen ist. Der Mieter haftet dafür, dass der Mietgegenstand an dem von ihm gewünschten Ort tatsächlich aufgestellt werden kann. Wartezeiten und sonstige vom Auftraggeber zusätzlich anfallende Kosten werden gesondert berechnet. Strom und Wasser sind an der Baustelle kostenlos bereitzustellen.
- Der Mieter trägt die Verantwortung über die von uns gemieteten Gegenstände vom Zeitpunkt des Aufbaues bis zum erfolgten Abbau. Jede Beschädigung oder Verunreinigung der von uns vermieteten Artikel wird in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind uns sofort zu melden.
- Beanstandungen sind dem Zusteller an Ort und Stelle zu melden, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
- Beschädigungen, welche beim Auf- und Abbau entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers (z.B. Flurschäden, Löcher für die Verankerung …).
- Die Einholung von Bau-, Aufstellungs- und Veranstaltungsgenehmigungen ist alleine Sache des Kunden. Der Rechtsbestand des Auftrages ist von der Erteilung der Genehmigung demnach unabhängig. Ebenso entbinden Änderungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder Anordnungen notwendig oder sachdienlich werden, den Kunden nicht von seiner Abnahmepflicht.
- Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferscheines), dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträgliche Mängel können von der Firma evants GmbH nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die von der Firma evants GmbH allenfalls festgestellten Mängel oder Fehlbestände voll an.
- Allenfalls erforderliche Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte, Aufführungslizenzen und ähnliches sind vom Mieter auf eigene Rechnung herbeizuschaffen. Die Firma evants GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden und Störungen, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
- Nicht retournierte oder beschädigte Geräte sind zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis vom Mieter zu bezahlen.
- Jede Art von Änderung oder Beklebung an den Geräten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von evants GmbH gestattet, ansonsten ist diese untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes sind vom Mieter zu bezahlen.
Bereitstellung, Vertragsdauer
- Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (= 24 Std.). Angebrochene Tage werden als volle Tage verrechnet. Ist eine Verkürzung oder Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erwünscht, ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Als Dauer des Mietvertrages ergibt sich somit: (siehe Angebot)
- Bei unbestimmter Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist 14 (vierzehn) Tage. Wir sind jedoch berechtigt, vom Mieter zum Zwecke des Abbaus bzw. der Abholung des Mietgegenstandes eine Nachfrist von zwei Wochen über die Kündigungsfrist hinaus zu fordern.
- Das Veranstaltungszelt / Bühne, Ton- oder Lichttechnik etc. werden vom Vermieter, wenn erwünscht (lt. Angebot), vor Ort aufgebaut und gelten als abgenommen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme der Mietgegenstände eine Nachbesserung reklamiert.
- Die Firma evants GmbH behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
Vertragsabschluss, Zahlungskonditionen, Sonderbestimmungen
- Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Sollte diese nicht binnen einer Woche widerrufen oder geändert werden, gilt die Bestellung als fixiert.
- Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Rechnungslegung, bei Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu bezahlen. Mietgeschäfte unter Euro 364,- brutto sind unmittelbar nach der Mietdauer zu bezahlen.
- Zusätzlich erbrachte Leistungen von evants GmbH werden im Zuge der Endabrechnung der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
- Ein nachträgliches Anzeigen der Nichtfunktion berechtigt nicht zur Rückforderung einer schon gezahlten Mietgebühr oder zur Kürzung eines noch fälligen Zahlungsbetrages. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für finanzielle Schäden, die durch den Ausfall des gemieteten Materials entstehen. Auch Kosten, die durch nicht abgesprochene Ersatzlieferungen durch Dritte entstehen, werden durch den Vermieter nicht getragen.
- Jede Beschädigung oder Verunreinigung der von uns vermieteten Artikel wird in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind uns sofort zu melden.
- Ausschluss der Regelmäßigkeiten: Es wird hiermit einvernehmlich vereinbart, dass der Vermieter für den Mieter nicht regelmäßig, sondern nur für den Aufbau der im Angebot enthaltenen Technik bis zur Übergabe an den Mieter tätig ist. Somit trägt der Mieter die volle Verantwortung ab dem Zeitpunkt der Übergabe (siehe Angebot).
- Festgehalten wird, dass die Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen des Vermieters dem Mieter bekannt und ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages sind.
Mietvertrag
Vermieter: evants GmbH, 5621 St. Veit, Gewerbestraße 2a
Mieter: lt. Angebot
Mietgegenstand: lt. Angebot
Zahlungsziel: ohne Abzug 7 Tage nach Rechnungserhalt
Alle Preise verstehen sich exklusive USt. (MwSt.)
Stornobedingungen
Werden fixe Aufträge aus welchen Gründen auch immer annulliert (z.B. Epidemie, Pandemie, behördliche Anordnung, höhere Gewalt oder Sonstiges), wird folgende Stornogebühr verrechnet:
- Ab Auftragserteilung bis 30 Tage vor Projektbeginn: 50% der Auftragssumme
- Ab Auftragserteilung bis 14 Tage vor Projektbeginn: 100% der Auftragssumme
Die Parteien unterstellen ihre Rechtsbeziehung ausdrücklich österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Bezirksgericht St. Johann im Pongau.
Hiermit bestätigen wir Ihnen oben genanntes Angebot als verbindlichen Auftrag. Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift werden alle im vorgenannten Angebot näher bezeichneten Leistungen, Vereinbarungen und Zahlungskonditionen bestätigt.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma evants GmbH.
Geschäftsführer Thomas Egger
Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. MfG evants GmbH.