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evants

LAGER : Industriestrasse 48 / 5600 St. Johann / Austria Tel: +43-­650-­2313782      

E-­‐Mail: info@evants.at          

Gerichtstand: Bezirksgericht St.Johann im Pongau      

• UID-­‐Nummer: ATU 63276207



 

ALLGEMEINE MIET- und GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
        1.  Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma evants
        Geschäftsführer Thomas Egger.
        2.  Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis Widereingang in unser Lager und haftet in vollem Umfang für auffällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch Witterung, Drittpersonen etc.). Jede Art der Beklebung von Zelten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von EVANTS gestattet.
        3. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum
        Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in
        Rechnung gestellt.
        4.  Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferscheines), dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträgliche Mängel können von der Firma EVANTS nichtanerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die von der Firma EVANTS erteilte voll an.
        5. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. sind Besteller, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Besteller erteilt.
        6.  Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (=24 Std.). Ist eine Verkürzung oder
        Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erwünscht, ist die ausdrückliche
        Zustimmung des Vermieters einzuholen.
        7.  Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter verrechnet.
        8.  Die Firma EVANTS behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen
        durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
        9.  Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Die Firma EVANTS weist jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
        10. Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Rechnungslegung, bei
        Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu bezahlen, Mietgeschäfte unter Euro
        364,- brutto sind unmittelbar nach der Mietdauer zu bezahlen.
        11. Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt, sollte diese nicht binnen einer Woche widerrufen oder geändert werden, gilt die
        Bestellung als fixiert. Werden fixe Bestellungen annulliert, wird folgende
        Stornogebühr verrechnet:

30 Tage vor Mietbeginn 10% der Bestellsumme; 14 Tage vor Mietbeginn 25%
        der Bestellsumme
        7 Tage vor Mietbeginn 50% der Bestellsumme; 1 Tag vor Mietbeginn 100%
        der Bestellsumme
      Alle Preise verstehen sich exklusive USt. (MWSt.)

Die Parteien unterstellen Ihre Rechtsbeziehung ausdrücklich
    österreichischem Recht. Gerichtsstand St.Johann im Pongau.

An dieses Angebot sehen wir uns 14 Tage gebunden.

BITTE BEACHTEN SIE UNSER RUECKTRITTSRECHT SOWIE UNSERE AGB:

>> Rücktrittsrecht

Dem Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG steht bei Fernabsatzvertraegen zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein Ruecktrittsrecht zu. Nach Massgabe des KSchG hat er innerhalb von sieben Werktagen die Moeglichkeit, den Vertrag ohne Begruendung zu widerrufen. Die Frist beginnt fruehestens mit Erhalt
        der Ware sowie dieser Belehrung. Der Ruecktritt kann in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Ruecksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genuegt die rechtzeitige Absendung an: EVANTS Forststrasse 24b 5620
        Schwarzach im Pongau; E-Mail: reklamation@evants.at. Im Falle eines wirksamen Ruecktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurueckzugewaehren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Waren sind auf unsere Gefahr vom Kaeufer zurueck zu senden. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Verbraucher nicht erstattet. Wertminderungen aus bestimmungsgemaessem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Pruefung der Ware - wie sie etwa im Laden moeglich gewesen waere - zurueckzufuehren. Wertminderungen koennen vermieden werden, wenn die Waren sorgfaeltig behandelt und der Einbau von Komponenten
        ausschliesslich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgefuehrt wird. Ein Ruecktrittsrecht besteht grundsaetzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach
        Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rueckabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.
        >> AGB:

1. Allgemeines / Vertragsabschluss Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn EVANTS Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestaetigung in Textform annimmt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
        2.1. Fuer die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
        2.2. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebuehren etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhaengigkeit von Groesse, Gewicht und Anzahl der Pakete.
        2.3. Unsere Rechnungen sind sofort faellig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EEVANTS ueber den Betrag verfuegen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
        Verzugszinsen in Hoehe von 5%-Prozentpunkten ueber dem gesetzlich normierten Zinssatz zu berechnen.
        2.4. Unternehmern steht ein Zurueckbehaltungsrecht nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhaeltnis beruht und dieser rechtskraeftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

3. Lieferfrist
        3.1. Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfuegbar sind, werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfuegbar, so dass sich die Lieferzeit verzoegert, wird Sinus Production den Kunden davon unverzueglich unterrichten. Eine besonders schnelle Zustellung der Ware ist im Expressversand in 24 Stunden moeglich, wenn Ihre Bestellung rechtzeitig eingegangen und die Ware verfuegbar ist.
        3.2. Verbindliche Liefertermine muessen schriftlich vereinbart werden.
        3.3. Die Lieferfrist verlaengert sich ggf. um die Zeit, bis der Kaeufer alle Angaben und Unterlagen uebergeben hat, welche fuer die Ausfuehrung des Auftrages notwendig sind. 3.4. Lieferverzoegerungen, die durch gesetzliche oder behoerdliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschraenkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlaengern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Faellen dem Kaeufer unverzueglich mitteilen.
        3.5. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlaessigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprueche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahruebergang
        4.1. Teillieferungen durch uns sind zulaessig, soweit dies dem Kaeufer zumutbar ist.
        4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma koennen wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kaeufer keine ausdruecklichen Weisungen gibt.
        4.3. Im Falle eines Verbrauchsgueterkaufs geht die Gefahr auf den Kaeufer ueber,sobald die Sendung mit den Liefergegenstaenden vom Spediteur an den Kaeufer uebergeben wird. Sofern die Transportverpackung bei Warenuebergabe und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschaedigungen zeigen, hat der Kaeufer dies gegenueber Sinus Production
        binnen fuenf Werktagen zu ruegen. Anderenfalls koennen Ansprueche des
        Kaeufers hinsichtlich der Beschaedigung unter Beruecksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.

5. Ruecktrittsrecht fuer Verbraucher
        5.1 Dem Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG steht bei Fernabsatzvertraegen zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein Ruecktrittsrecht zu. Nach Massgabe des KSchG hat er innerhalb von sieben Werktagen die
        Moeglichkeit, den Vertrag ohne Begruendung zu widerrufen. Die Frist beginnt fruehestens mit Erhalt der Ware, sowie einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Ruecktrittsbelehrung. Der Ruecktritt kann in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Ruecksendung der Ware erfolgen; zur
        Fristwahrung genuegt die rechtzeitige Absendung an: EVANTS Forststrasse
        24b 5620 Schwarzach im Pongau; E-Mail: reklamation@evants.at
        5.2 Im Falle eines wirksamen Ruecktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurueckzugewaehren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Waren sind auf unsere Gefahr vom Kaeufer zurueck zu senden. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Verbraucher nicht
        erstattet. Wertminderungen aus bestimmungsgemaessem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Pruefung der Ware - wie sie etwa im Laden moeglich gewesen waere - zurueckzufuehren. Wertminderungen koennen vermieden werden, wenn die Waren sorgfaeltig behandelt und der Einbau von Komponenten
        ausschliesslich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgefuehrt wird.
        5.3. Ein Ruecktrittsrecht besteht grundsaetzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD- ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
        5.4. Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rueckabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

6. Kulanzruecknahme / Annahmeverweigerung
        6.1. Nach Ablauf der Ruecktrittsfrist oder bei Kaeufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG sind, erfolgt eine Warenruecknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Ruecknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Sinus Production nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestaetigung durch den Verkaeufer. Dies gilt auch im Falle der von Sinus Production veranlassten Abholung zur Ueberpruefung des Ruecknahmegesuches. Grundsaetzliche Voraussetzung hierfuer ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfaehiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzueglich einer Storno-/Bearbeitungsgebuehr von 10% des Rechnungsbetrags.
        6.2. Nimmt ein Kaeufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kaeufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Hoehe entstanden ist. Im Falle eines aussergewoehnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Fuer die Dauer des Annahmeverzugs des Kaeufers ist EVANTS berechtigt, die Liefergegenstaende auf Gefahr des Kaeufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Waehrend der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kaeufer an EVANTS fuer die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschaedigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle aussergewoehnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt
        7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschliesslich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kaeufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurueckzuverlangen. In der Zuruecknahme sowie in der Pfaendung der Vorbehaltssache liegt kein Ruecktritt vom Vertrag.
        7.2. Bei Pfaendungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kaeufer unverzueglich schriftlich zu benachrichtigen.
        7.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kaeufer
        wird stets fuer uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehoerenden Gegenstaenden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
        an der neuen Sache im Verhaeltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstaenden zur Zeit der Verarbeitung.
        7.4. Der Kaeufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschaeftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenueber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveraeusserung in Hoehe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

8. Gewaehrleistung / Haftungsausschluss
        8.1. Wir gewaehrleisten fuer eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstaende nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung fuer normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware betraegt die Gewaehrleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
        8.2. Keine Gewaehr uebernehmen wir fuer Maengel und Schaeden, die aus ungeeigneter oder unsachgemaesser Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlaessiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere fuer den Betrieb der Gegenstaende mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt fuer Maengel und Schaeden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Ueberspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurueckzufuehren sind, es sei denn, der Kaeufer weist nach, dass diese Umstaende nicht ursaechlich fuer den geruegten Mangel sind.
        8.3. Die Gewaehrleistung erlischt, wenn der Kaeufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geraeten vornimmt oder durch Personen vornehmen laesst, die nicht von EVANTS autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
        8.4. Offensichtliche Maengel sind spaetestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genuegt; anderenfalls sind hierfuer alle Maengelansprueche ausgeschlossen. Im kaufmaennischen Verkehr sind offensichtliche Maengel ohne schuldhaftes Zoegern, d.h. spaetestens binnen drei Werktagen zu melden.
        8.5. Im Gewaehrleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Maengelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfuellung). Sofern die gewaehlte Art der
        Nacherfuellung mit unverhaeltnismaessig hohen Kosten verbunden ist, beschraenkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfuellung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in hoeherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rueckgaengigmachung des Kaufvertrages, koennen nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfuellung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfuellung geltend gemacht werden.
        8.6. Handelt es sich bei dem Kaeufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Maengelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschraenken sich seine Gewaehrleistungsansprueche auf Maengelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.
        8.7. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewaehrleistung, bzw. Garantie treten keine neuen Gewaehrleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
        8.8. Mit Ausnahme der Haftung fuer eine Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit sind weitergehende Ansprueche des Kaeufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht fuer Schaeden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht fuer entgangenen Gewinn oder sonstige Vermoegensschaeden des Kaeufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmoeglichkeit, sowie Anspruechen nach §§ 1, 3 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Fuer die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht haben und der Kaeufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden koennen.
        8.9. Zur Abwicklung von Gewaehrleistungsanspruechen beachten Sie bitte die
        Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Ruecksende- und Serviceinformationen.

9. Ruecktritt bei Vermoegensverschlechterung Wir koennen vom Vertrag zuruecktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eroeffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse oder andere konkrete Anhaltspunkte ueber Verschlechterung in den Vermoegensverhaeltnissen des Kaeufers bekannt werden.

10. Software, Literatur Bei Lieferung von Software gelten ueber unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Kaeufer deren Geltung ausdruecklich an.

11. Verwendung von Kundendaten Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschaeftsbeziehungen mit dem Kaeufer betreffen, gemaess dem Datenschutzgesetz 2000 zu verarbeiten.

12. Ausfuhrgenehmigung Eventuell fuer die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen sind vom Kaeufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kaeufer nicht, vom Vertrag zurueckzutreten.

13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
        13.1. Im Geschaeftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des oeffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand fuer alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten 5600 St.Johann im Pongau vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kaeufers zu klagen.
        13.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bleiben die uebrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
      13.3. Im Geschaeftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europaeischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.


Kontakt
        UID-Nr.: ATU 63276207 / Goldeggerstrasse 16 5620 Schwarzach 

        Gericht: 5600 St.Johann im Pongau
      Geschäftsführer: Thomas Egger

mailto: info@evants.at
        http://www.evants.at
      

Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

fleißig wie die Ameisen